Kneipcomment

Unter Kneipcomment versteht man den Inbegriff althergebrachter studentischer Regeln und Förmlichkeiten, wie sie beim geselligen Beisammensein, insbesondere aber bei Kneipen zur Wahrung der Ordnung und Disziplin und zur Hebung der Gemütlichkeit beobachtet werden.

Er gilt, wenn wenigstens drei Bundes- oder Kartellbrüder, darunter zumindest ein Bursch, bei commentfähigem Stoff (Bier) beisammen sind. (Tres faci und Collequium)

Der Comment hat die Einrichtung des Präsidiums, das eine unbeschränkte Befehlsgewalt hat und dessen Anordnungen unbedingt befolgt werden müssen. Ohne Wissen und Zustimmung des Präsidiums kann nichts geschehen. Zu seiner Unterstützung dienen Kontrapräsidium und Fuchsmajorat, welchen die Leitung bestimmter Teile der Kneiptafel, besonders aber die Überwachung der Anordnung des Präsidiums obliegt. Die Rechte und Pflichten der Mitglieder an der Kneiptafel sind genau festgelegt. Die Kneipordnung dient daher in ihrem ganzen Aufbau, welcher freiwillige Unterordnung der Mitglieder unter eine selbstgewählte Autorität zur Grundlage hat, als vorzügliches Mittel zur Erziehung zu Gehorsam und Disziplin. Sie unterbindet Frohsinn und Gemütlichkeit aber keineswegs, sondern fördert diese und vermeidet doch dabei jede Unordnung, jedes Durcheinander. Welche Wurzeln von Humor und studentischem Frohsinn im Comment liegen, zeigen Kneipen, wo jeder, sofern er sich nur einigermaßen von der Stimmung mittragen lässt, einige der schönsten Stunden seiner Studentenzeit verbringen kann.

Lustigkeit und Fröhlichkeit wickeln sich in angemessener Form ab. Sollte es einmal etwas toller hergehen, so ist dies nur ein Ausdruck gesunden, studentischen Jugendübermutes.

Seine Sanktion bekommt der Comment durch ein eigenes Strafsystem. das bei vernünftiger Handhabung Übertretungen bestrafen und verhindern soll. Es ist den Füchsen wärmstens ans Herz zu legen, den Comment nicht als erledigt und überflüssig zu betrachten, denn sie werden sich dadurch um ein schönes Stück romantischen Studententums berauben. Es soll vielmehr ihr Augenmerk darauf gerichtet sein, ihn um neue sinn- und humorvolle Formen zu bereichern und ihm in seiner Gesamtheit immer zweckentsprechend zu gehorchen und ihn im selben Sinne auch anzuwenden.

  • Die Kneipe

    Zu den speziell studentischen Veranstaltungen zählt die Kneipe. Sie ist ein geselliges Beisammensein von Bundesbrüdern, bei dem sich unter Einhaltung den dafür besonders geschaffenen Kneipcomments, der ernste, mehr aber der studentische, frohe Teil des inneren Verbindungslebens abspielt. Das Wort Kneipe wird auch im örtlichen Sinn gebraucht.

    Man unterscheidet zwischen Kneipe und Kommers, bei der Kneipe wieder zwischen hochoffiziellen oder Festkneipen und der gewöhnlichen Monatskneipe. Hochoffiziell sind in der Regel die Semesterantrittskneipen, Schlusskneipen und Stiftungsfestveranstaltungen. Bei diesen hochoffiziellen Kneipen sind auch die Inaktiven „extra locum“ zum Erscheinen verpflichtet. Eine Kneipe kann vom Senior auch aus besonderem Anlass als Festkneipe erklärt werden.

    Jede Kneipe gliedert sich in einen offiziellen (Offizium) und den inoffiziellen Teil (Inoffizium). Im Offizium werden nur allgemeine Lieder gesungen und es steigen Kneipzeremonien, wobei während der ganzen Zeit auf strenge Einhaltung des Comments zu achten ist. Die Chargen fungieren in Vollwichs. Das Inoffizium ist als lustiger Abschluss gedacht, manchmal schließt sich daran eine Fidulität.

    Unter Exkneipen versteht man zwanglosere, meist zufällige Zusammenkünfte einer kleineren Schar von Bundesbrüdern, bei der eine kurze Kneipe arrangiert wird, wobei das Präsidium nicht in Wichs chargiert.

    Zuweilen kann man im Anschluss an eine Kneipe auch eine sogenannte Fuchsenherrlichkeit steigen lassen; diese besteht darin, dass ein befähigter Brandfuchs das Präsidium übernimmt und sich die Bierrechte in umgekehrten Verhältnissen von Burschen und Fuchsen vertauschen, sodass der jüngste Fuchs die meisten Rechte hat.

    Die Leitung der Kneipe liegt in den Händen des Präsidiums, das große Gewandtheit zeigen muss, um diese unter harmonischer Vereinigung von Ordnung uns: Gemütlichkeit verlaufen zu lassen.

  • Der Kommers

    Ein Kommers findet nur bei besonderen Anlässen statt (Stiftungsfest und Bandverleihungen größeren Ausmaßes, u. ä.). Hierzu können Damen und Gäste eingeladen werden. Es besteht eine strenge Sitzordnung: Die Damen und Gäste sitzen an einem für sie eigens reservierten Platz (Galerie, Seitentische), die Festgäste nehmen an der Ehrentafel Platz. Ein Kommers findet immer in größerem Rahmen statt mit der nötigen Aufmachung. In der Regel werden alle WStV- Verbindungen, evtl. auch auswärtige MKV- Verbindungen eingeladen. Nach Wunsch stellen diese auch Chargierte. Während des ganzen Kommerses ist auf strengstes commentmäßiges Benehmen zu achten und ist alles zu unterlassen, was die Feierlichkeit beinträchtigen könnte. So gibt es z.B. kein Inoffizium, keine Bierulke, kein lautes Zutrinken, keinen Bierverschiss, Stangenabfassen.

  • Das Präsidium

    Wie alle Veranstaltungen wird auch die Kneipe und der Kommers vom Senior als Präsidium geleitet. Ihm obliegt die strenge Handhabung das Kommando auf der Kneipe, seinen Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten. Das Präsidium erteilt zu allen Vorträgen, seien es Reden, Lieder oder musikalische Darbietungen, die Erlaubnis und kann dieselbe jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen oder das Wort entziehen. Es gebietet Silentium, das sofort strengstens gehalten werden muss und verhängt Bierstrafen. Stoffmangel unterbindet die Rechte des Präsidiums, des Kontrapräsidiums und Fuchsmajorats in keiner Weise.

    Für seine Handlungen ist der Senior nur dem BC verantwortlich. Im Falle seiner Verhinderung wird er durch den Consenior vertreten. Führt der anwesende Senior nicht persönlich das Präsidium, wie z.B. im Inoffizium, so gilt er als zweitältestes Biersemester; er kann das Präsidium jederzeit wieder an sich ziehen, wenn es im Interesse der Disziplin liegt.

  • Die Kontrarien

    Auf allen Kneipen und bei Veranstaltungen, wo dies zweckmäßig erscheint, werden Kontrapräsidien, das sind ein in Wichs chargierend Burschen, denen ein gewisser Teil der Kneiptafel zur Aufsicht unterstellt werden, und ein Fuchsmajorat gebildet. Beide unterstehen lediglich der Gewalt des Präsidiums und haben innerhalb ihres Bereiches die Ausführung von Anordnungen zu überwachen, sowie auf Ordnung und Disziplin und Einhaltung des Comments zu achten. Beim Verlassen ihres Platzes müssen sie sofort einen Burschen als Vertreter bestimmen. Die Gewalt des Fuchsmajorats erstreckt sich nur auf die Füchse, die des Kontrapräsidiums ist im Zweifelsfalle abzustecken, das heißt, näher zu bestimmen. Ein geburschtes Mitglied kann nur mit Genehmigung des FMs bei den Füchsen Platz nehmen, er untersteht dann dem FM, wobei aber seine persönlichen Rechte (Burschenrechte) nicht geschmälert werden. Nach Notwendigkeit können auch mehrere Kontrapräsidien errichtet werden (Kommerse).

  • Die Corona

    Die Mitglieder an der Kneiptafel, das sind Alte Herren, Burschen und Füchse, rangieren in Hinsicht ihrer Commentrechte nach Couleursemestern, wobei Alte Herren auf jeden Fall über Studierenden stehen. Füchse sind untereinander gleichberechtigt. Bei den Füchsen, die noch nicht die vollen Commentrechte haben, unterscheiden wir: Neofüchse oder Krassfüchse, das sind jene, die erst aufgenommen wurden; Brandfüchse: haben schon eine erste Prüfung hinter sich, haben aber nicht mehr Rechte; als Spefüchse bezeichnet man solche Studierende, die in die Verbindung einzutreten gedenken. Als Finken werden im Allgemeinen die unkorporierten Studenten bezeichnet.

    Gäste sind nur dem „Silentium“ und dem „Omnes ad loca“ unterworfen, können sich aber freiwillig dem Comment unterstellen. Alle Mitglieder haben in Couleur zu erscheinen, sich schon vor Beginn um einen Platz umzusehen und sich mit Stoff zu versorgen. Das

    Nachtmahl ist schon vorher einzunehmen. Nur ausnahmsweise darf während der Kneipe gegessen werden und nur dann, wenn das Präsidium, bzw. ein Kontrarium die Erlaubnis hierzu ausdrücklich erteilt hat; auf Kommersen ist dies ausgeschlossen. Chargierte dürfen auch bei Kneipen nicht essen. Die Kleidung soll nach Möglichkeit dunkel sein, bei Kommersen ist dies unbedingt zu fordern, man erscheint plenis coloribus (mit Band und Mütze). Alte Herren und Inaktive können statt der Mütze eine Biertonne tragen, bei Kommersen ist dies nicht commentmäßig.